Prioritätsachse I: Natur und Kultur

Das gemeinsame Kultur- und Naturerbe ist eine wichtige Grundlage
für die nachhaltige Entwicklung des Fördergebiets.

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Prioritätsachse II: Verkehr und Mobilität

Investitionen in die grenzübergreifende Verkehrsinfrastruktur
und die grenzüberschreitende Mobilität

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Prioritätsachse III: Bildung

grenzüberschreitende Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen

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Prioritätsachse IV: Grenzübergreifende Kooperation

Vertiefung und Erweiterung grenzübergreifender Kooperationsstrukturen,
Netzwerke, Veranstaltungen und Begegnungen

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Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

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aktuelle bestätigte Fassung 31.03.2021

Versionsinformationen:

31.03.2021

aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Aufgrund der ab Januar 2021 geltenden neuen Vorschriften im polnischen Vergaberecht muss der Punkt 3.4 des Handbuchs („Vergabe von Aufträgen im Projekt. Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit“) redaktionell angepasst werden.

26.11.2019 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten

17.05.2018 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss
17.11.2017 Textergänzung Pkt. 3.2.4: Für polnische Projektpartner gilt:
Die Vergütung für im Projekt tätige Personen, die auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt werden, sind förderfähig. Ausgenommen davon sind allerdings Vergütungen für Personen, die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden und gleichzeitig beim Begünstigten angestellt sind.

Textergänzung Pkt. 4.2.4: Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen.

28.08.2017 Textergänzung: Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko (S. 31)
24.07.2017 Erste Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Antragsportal (eMS)

Interreg5a Logo Color web

Zugang zum elektronischen Monitoringsystem des Kooperationsprogramms.

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