Meldesystem für Hinweisgeber in Bezug auf wirtschaftskriminelle Aktivitäten

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Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Kraft, welche die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umsetzt.

In der Folge wurden auf Bundes- und Landesebene Hinweisgeberstellen eingerichtet. Auf Bundesebene wurde die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Dort kann online anonym eine Meldung gemacht werden.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Zudem besteht im Rahmen der Geldwäscheaufsicht die Möglichkeit über das Online-Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine Meldung vorzunehmen. Dies kann ebenfalls anonym erfolgen.

https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?leistungId=123667225&ortId=7982&ouId=107163023

Zusätzlich können Betrug und der Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen bei den Staatsanwaltschaften, der Polizei und - portalgestützt anonym - über die folgende Internetseite des niedersächsischen Landeskriminalamtes gemeldet werden:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&c=-1&language=ger