Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

Mit Installation der eMS-Version 4_3.3 am 04.06.2020 werden nachfolgende Funktionen eingeführt bzw. aktualisiert:

  • Excel-Import der Ausgabenliste
  • Erweiterung von bestehenden Finanzübersichten (Partner und Projekt) sowie neuer Birt-Report
  • Aktualisierung des Prüfchecks: Budgeteinhaltung prüfen

Beschreibungen zu den Funktionen finden Sie in den aktualisierten eMS-Handreichungen Partnerbericht (Handreichung für Leadpartner und Projektpartner) und Projektbericht (Handreichung für Leadpartner): bitte beachten Sie die gelb hervorgehobenen Überschriften.

Bei Fragen zur neuen Version 4_3.3 wenden Sie sich bitte an das GS Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; DE: +49 39754 529 15, PL: +49 39754 529 26.

Durch das Auftreten von COVID-19 – Epidemie kommt es auf Grund höherer Gewalt zu einer Ausnahmesituation. Die Begünstigten des Kooperationsprogramms sind hinsichtlich der Projektumsetzung in eine schwierige Lage gekommen. In den geförderten Projekten müssen viele Aktivitäten verschoben oder möglicherweise sogar ersatzlos gestrichen werden. Daher haben die Programmbehörden eine Reihe von Erleichterungen bei der Anwendung der Programmregeln vorbereitet, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten der Begünstigten zu verringern.

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