Vereinfachung in der Partnerberichterstattung – ab 16.09.2019

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Die Verwaltungsbehörde, die Landeskoordinatoren aus Brandenburg und Polen sowie die Artikel 23-Kontrolleure haben sich verständigt, dass ab dem 16.09.2019 folgende Vereinfachung für alle Projektpartner im Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen bei der Erstellung von Partnerberichten Anwendung findet:

Eine künstliche Aufteilung von Ausgaben auf verschiedene Arbeitspakte (unabhängig von der Kostenkategorie) ist nicht weiter erforderlich. Projektpartner rechnen die jeweilige Ausgabe zukünftig in Gänze im inhaltlich relevantesten Arbeitspaket ab. Wenn gewünscht, kann im Textfeld „Liefer-/Leistungsgegenstand“ indikativ vermerkt werden, welchen Arbeitspakten die Ausgabe noch hinzuzurechnen wäre.

Bei Antragstellung bleibt die Aufteilung von Ausgaben auf Arbeitspakte weiterhin erforderlich, um bei der Prüfung der Förderfähigkeit beurteilen zu können, ob die Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den geplanten Aktivitäten stehen.