Begleitausschuss hat neue Fassung des Handbuches beschlossen

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Auf der Sitzung des Begleitausschusses am 26./27.11.2019 haben die Mitglieder des BA auch eine neue Fassung des Handbuches für Antragsteller und Begünstigte beschlossen. Die neue Version mit redaktionellem Stand vom 27.11.2019 können Sie hier auf deutsch oder polnisch herunterladen.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen in das Handbuch aufgenommen:

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten