Programmdokumente

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Der Begleitausschuss (BA) hat die vorliegende Kommunikationsstrategie am 22. März 2016 gemäß VO (EU) 1303/2013, Artikel 110 (2) angenommen.

Versionsinformationen:

17.11.2017
Textergänzung Pkt. 9.5 a): Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen.

CCI 2014TC16RFCB019
genehmigt von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss C(2015)6703 vom 25.09.2015

Version 2.0, 14.01.2020

Änderungen:

Ausgliederung der Bescheinigungsbehörde aus der Verwaltungsbehörde und Gründung einer eigenständigen Organisationseinheit Bescheinigungsbehörde

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