Bewilligte Projekte des Kooperationsprogramms

Projektliste aktualisiert am: 13.11.2023

Bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen erhielten bisher 70 Projekte einen Fördervertrag.
Die förderfähigen Gesamtausgaben dieser Projekte betragen zusammen 149,132 Mio. Euro. Diese Ausgaben werden durch die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit insgesamt 126,108 Mio. Euro kofinanziert.

EU-Förderung der bewilligten Projekte
Prioritätsachse
Anzahl
EFRE-Mittel
1 - Natur und Kultur
22
45,342 Mio. EUR
2 - Verkehr und Mobilität
2
22,759 Mio. EUR
3 - Bildung
8
11,951 Mio. EUR
4 - Grenzübergreifende Kooperation
30
38,163 Mio. EUR
5 - Technische Hilfe
8
7,893 Mio. EUR

Fonds für kleine Projekte Interreg V A Kommunikation-Integration-Zusammenarbeit



Prioritätsachse: 4 - Grenzübergreifende Kooperation

Projektnummer: INT79

Projektbeschreibung:

Die Fortführung des FKP in der Perspektive 2014-2020 geht auf die Hauptherausforderungen des Kooperationsprogramms ein. Die Durchführung von gemeinsamen dt-pl Vorhaben, tägliche Begegnungen von Partnern aus dem Fördergebiet werden die weitere Entwicklung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Verwaltungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beeinflussen. Das Ziel des FKP ist die Festigung und Förderung der dt-pl Zusammenarbeit in Form der Durchführung grenzübergreifender Begegnungen und Unterstützung eines vielfältigen Programms von Kulturveranstaltungen und Aktivitäten, die sich nachhaltig auf die strukturelle Grenzgebietsentwicklung auswirken. Insbesondere werden dabei kleine Vorhaben unterstützt, die die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen verbessern sollten: Umweltschutz, Jugendaustausch, Gesundheitsschutz und gesellschaftliche Integration, Gleichstellung von Fr. und Mä. sowie lebenslanges Lernen. Erwartet werden folgende Veränderungen: besseres Verständnis unter den Einwohnern, mehr Kenntnisse über den Nachbar, höhere Toleranz unter Grenzgebietseinwohnern, bessere Kenntnisse der Partnersprache. Durch die Umsetzung des FKP werden eine weitere Intensivierung der institutionellen Zusammenarbeit in allen thematischen Bereichen, ein besseres Verständnis unter den Einwohnern und mehr Kenntnisse über den Nachbarn erwartet. Die Hauptvorteile des FKP werden die FKP-Projektträger, d.h. nicht kommerzielle Einrichtungen, u.a. lokale Gebietskörperschaften, ihre Organisationseinheiten, Nichtregierungsorganisationen aus der Fördergebiet, welche die direkten Ziele des Fonds umsetzen. Darüber hinaus werden die direkten Teilnehmer von den Vorhaben mit grenzübergreifendem Charakter messbar profitieren. Der FKP Interreg VA wird gemeinsam durch Mitarbeiter/innen des SGPEP-Vereins (LP) und der KG Pomerania (PP) umgesetzt, welche gemeinsam das FKP-Büro bilden. Sowohl das pl. Büro in Szczecin als auch das Büro auf der dt. Seite in Löcknitz werden den Fonds gemeinsam umfassend wie folgt umsetzen: Bearbeitung von Umsetzungsgrundsätzen, Vorbereitung von Antragsunterlagen, Erarbeitung von Verfahren der Antragsannahme, Bewertung und Auswahl der Projekte, Aufsicht und Kontrollen, Abrechnung und Übermittlung der Endzahlung. Im gesamten Prozess der Verwaltung des FKP spielt die Erarbeitung von gemeinsamen Methoden der Umsetzung des Fonds, die die Spezifik des Interreg VA-Programms und des FKP berücksichtigen und durch die Projektpartner angewandt werden, eine wesentliche Rolle. Zur Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln wird die Euroregionale Lenkungskommission, bestehend aus pl. und dt. Mitgliedern mit Stimmrecht sowie mit Beratungsfunktion, einberufen, welche die zu fördernden Projekte auswählt und bewilligt. Die ELK kommt regelmäßig einmal auf pl., einmal auf dt. Seite zusammen, wodurch die grenzübergreifende Herangehensweise zusätzlich unterstrichen wird. Die ELK berücksichtigt bei der Projektauswahl insbesondere solche Fragen, welche die Einhaltung von FKP- und Programmrichtlinien berühren. Gemäß den Programmbestimmungen sollte das System die Kriterien der Effizienz, Transparenz und Objektivität erfüllen. Neu bei der Umsetzung des FKP ist die Einführung und Anwendung einer gemeinsamen Punktewertung von Projekten, welche durch die dt. und pl. Experten vorgenommen wird. Die inhaltliche Bewertung erfolgt in Form einer Punktevergabe für jedes Bewertungskriterium gemäß der erarbeiteten FKP-Checkliste. Nach jeder Beratung der Experten wird eine Projektrangliste erstellt, die im Vorfeld der Beratung an die Mitglieder der gemeinsamen ELK weitergeleitet wird. Im Rahmen der Bewertung der FKP-Projekte werden die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Erfüllung von folgenden Kriterien der Zusammenarbeit durch die Partner (gemeinsame Vorbereitung, Durchführung, Personal). Ein neues Element ist die Einführung und Anwendung des Beschwerdeverfahrens.

Nachrichten und Bilder zum Projekt INT79MedienberichteProjektpublikationen

Leadpartner:

Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Pomerania

Projektpartner:

2 - Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.

Ausgaben (Euro): 1.665.633,30
EFRE-Mittel (Euro): 14.152.677,42
Projektbeginn: 01.01.2016
Projektende: 31.12.2022
Internetseite des Projektes:  https://www.pomerania.net/de/2014-04-13-20-56-55/interreg-v-a-2014-2020/fonds-fuer-kleine-projekte-fkp.html

Bezeichnungen der Interventionskategorien:

T03 - Ländliche Gebiete (dünn besiedelt) / Obszary wiejskie (o małej gęstości zaludnienia),
097 - Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Initiativen für lokale Entwicklung in städtischen und ländlichen Gebieten / Inicjatywy podejmowane przez ludność miejscową na rzecz lokalnego rozwoju na terenach miejskich i wiejskich

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