Bewilligte Projekte des Kooperationsprogramms

Projektliste aktualisiert am: 13.11.2023

Bei der Umsetzung des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen erhielten bisher 70 Projekte einen Fördervertrag.
Die förderfähigen Gesamtausgaben dieser Projekte betragen zusammen 149,132 Mio. Euro. Diese Ausgaben werden durch die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit insgesamt 126,108 Mio. Euro kofinanziert.

EU-Förderung der bewilligten Projekte
Prioritätsachse
Anzahl
EFRE-Mittel
1 - Natur und Kultur
22
45,342 Mio. EUR
2 - Verkehr und Mobilität
2
22,759 Mio. EUR
3 - Bildung
8
11,951 Mio. EUR
4 - Grenzübergreifende Kooperation
30
38,163 Mio. EUR
5 - Technische Hilfe
8
7,893 Mio. EUR

"Drei Kita´s - Zwei Sprachen - Ein Weg"



Prioritätsachse: 3 - Bildung

Projektnummer: INT59

Projektbeschreibung:

Ein  Schwerpunkt des Kooperationsprogrammes Interreg V A ist die Zusammenarbeit im Bereich Bildung. Ziel des Projektes ist der Auf- und Ausbau einer deutsch-polnischen Kooperation von drei Kindertagesstätten mit bilingualer Ausrichtung im grenznahen Bereich zur Förderung der frühen Mehrsprachigkeit. Der Projektraum umfasst die Insel Usedom. Durch den Neubau von drei Kindertagesstätten in Heringsdorf, Swinemünde und Zinnowitz sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um den Anforderungen eines überregional nachgefragten Bildungsangebotes gerecht werden zu können. Den Kindern soll durch das Erlernen der Nachbarsprache die Kultur des Nachbarlandes nahe gebracht und Fremdes vertraut werden. Vor dem Hintergrund der Förderung der zweisprachigen Erziehung werden Unternehmungen, wie gemeinsame Projektwochen, Sportfeste und Kunstworkshops, Sprachunterricht und Freizeitangebote durchgeführt. Durch diese Angebote, die die natürliche Neugierde und die Lernbereitschaft wecken, wird den Kindern mit Freude und ganz nebenbei der Erwerb sprachlicher und kultureller Kompetenzen ermöglicht. Die Sprachvermittlung und der Erwerb kultureller Kompetenzen erfolgt dem pädagogischen Prinzip der Immersion entsprechend durch in den schulischen Alltag der Kinder integrierte Angebote der SprachassistentInnen. Hierdurch werden die deutschen und polnischen Kinder befähigt, die jeweils andere Kultur, Geschichte und Sprache zu erleben und zu erlernen. Das Projekt leistet einen wichtigen Schritt in Richtung Völkerverständigung, indem europäisches und weltbürgerliches Bewusstsein bereits im frühen Kindesalter gefördert wird.
Besonderes Merkmal des Projektes ist der Austausch von muttersprachlichen Fachkräften: deutsche ErzieherInnen arbeiten als SprachassistentInnen in der Kindertagesstätte in Swinemünde und polnische Fachkräfte in den deutschen Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus sollen die Fachkräfte durch sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildungen befähigt werden, Lernangebote zur Vermittlung der Sprache des Nachbarlandes im Kindergarten zu entwickeln und durchzuführen. Hierbei sollen Methoden erarbeitet werden, um Kindern bereits im frühen Alter Basisqualifikationen für den weiteren Fremdsprachenerwerb zu vermitteln. Ergänzend sollen zur Unterstützung der Sprachvermittlungsangebote für den frühen Fremdsprachenerwerb geeignete didaktische Materialien und methodische Hilfsmittel für den Elementarbereich entwickelt werden.

Nachrichten und Bilder zum Projekt INT59MedienberichteProjektpublikationen

Leadpartner:

Volkssolidarität Greifswald-Ostvorpommern e.V.

Projektpartner:

2 - Gmina Miasto Świnoujście
3 - Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)

Ausgaben (Euro): 8.919.425,77
EFRE-Mittel (Euro): 3.981.679,62
Projektbeginn: 01.11.2017
Projektende: 31.12.2022
Internetseite des Projektes:  https://3kitas-2sprachen-1weg-de.jimdofree.com/

Bezeichnungen der Interventionskategorien:

052 - Infrastruktur für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung / Infrastruktura na potrzeby wczesnej edukacji elementarnej i opieki nad dzieckiem,
E19 - Erziehung und Unterricht / Edukacja,
T02 - Kleinstädtische Gebiete (mittlere Bevölkerungsdichte, Bevölkerung > 5 000) / Małe obszary miejskie (o ludności > 5 000 i średniej gęstości zaludnienia)

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