Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

Meldesystem für Hinweisgeber in Bezug auf wirtschaftskriminelle Aktivitäten

Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) in Kraft, welche die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in nationales Recht umsetzt.

In der Folge wurden auf Bundes- und Landesebene Hinweisgeberstellen eingerichtet. Auf Bundesebene wurde die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Dort kann online anonym eine Meldung gemacht werden.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Zudem besteht im Rahmen der Geldwäscheaufsicht die Möglichkeit über das Online-Portal des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eine Meldung vorzunehmen. Dies kann ebenfalls anonym erfolgen.

https://www.mv-serviceportal.de/leistung/?leistungId=123667225&ortId=7982&ouId=107163023

Zusätzlich können Betrug und der Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen bei den Staatsanwaltschaften, der Polizei und - portalgestützt anonym - über die folgende Internetseite des niedersächsischen Landeskriminalamtes gemeldet werden:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&c=-1&language=ger

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