Die Grundlage für die Erstellung des Evaluierungsplans für das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen (im Weiteren Programm genannt) stellen die Bestimmungen des Art. 56 i.V.m Art. 50, 54 und 114 der VO (EU) 1303/2013 dar.
Die Evaluierungsschwerpunkte liegen in übergreifenden Feststellungen zur Wirksamkeit und Effizienz des Programms unter Beachtung der Umweltverträglichkeit für das Programmgebiet, dem Beitrag der Förderung zur Erreichung der Ziele der einzelnen Prioritätsachsen, in den Auswirkungen des Programms in Bezug auf die EUROPA 2020-Strategie, zur Beteiligung von Partnern und der Sicherstellung einer erfolgreichen Kommunikation.
Im vorliegenden Evaluierungsplan werden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für durchzuführende Evaluierungen innerhalb der Programmlaufzeit detailliert aufgezeigt sowie Ziele, Art und Umfang, Budget und zeitlicher Rahmen geplanter Evaluierung beschrieben.