Achtung!

Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn der Antrag inklusive seiner Anlagen (Phase 1) elektronisch im eMS eingereicht wurde. Eine „Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag“ muss spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende des Calls rechtsverbindlich unterschrieben dem GS im Original vorgelegt werden..

Vor der Teilnahme an einem Aufruf (Call) zur Einreichung von Projektanträgen besteht die Möglichkeit, Beratungsleistungen zu den Projektvorschlägen in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner für Ihre Projektvorschläge finden Sie im Gemeinsamen Sekretariat (GS) in Löcknitz. Die Projektberatung im GS ist eine Hilfestellung für polnische und deutsche Projektpartner beim Aufbau der projektbezogenen Kooperation sowie bei der Antragsvorbereitung gemäß den Anforderungen des Kooperationsprogramms.

Bitte beachten Sie, dass potenzielle Begünstigte während der Teilnahme an einem Call von den GS-Mitarbeiter ausschließlich technische Hinweise in Bezug auf den Inhalt des Kooperationsprogramms und die Funktionsweise des elektronischen Monitoring-Systems (eMS) erhalten können. Aufgrund des Wettbewerbscharakters der Calls darf in dieser Zeit nicht über konkrete Projekteinhalte und -strukturen beraten werden.
Interessierte können Informationen zum Kooperationsprogramm ebenfalls in den Regionalen Kontaktstellen (RKS) in Szczecin und Eberswalde erhalten.

Das Gemeinsame Sekretariat (GS) hat in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde ein Dokument "Hinweise zur Antragstellung im eMS (28.08.2017)" erarbeitet, in dem einige Rahmenbedingungen für die Projektanträge aus dem Kooperationsprogramm Interreg V A zusammengefasst wurden. Das Dokument hat die Aufgabe, über allgemeine Hinweise zur Antragstellung  sowie über die inhaltliche Gliederung der Anträge zu informieren. Besonders die in der Gliederung enthaltenen Punkte und Fragen sollen den potentiellen Begünstigten bei der inhaltlich-konzeptionellen Vorbereitung von gemeinsamen Projekten helfen.

Bitte achten Sie darauf, im Antrag auf alle Fragen so konkret wie möglich zu antworten. So müssen Sie z.B. im Textfeld "A.2 Projektzusammenfassung" zu folgenden Punkten Aussagen treffen:

  • die allg. Herausforderungen des Bereiches aus dem Kooperationsprogramm, auf welche Sie mit dem Projekt eingehen,
  • die Ziele des Projekts und die durch die Projektaktivitäten zu erwartenden Veränderungen der gegenwärtigen Situation,
  • die wichtigsten Ergebnisse des Projekts. Wer wird davon profitieren?,
  • Mit welchen Verfahren/Lösungsansätzen arbeitet das Projekt? Warum ist dabei eine grenzübergreifende Zusammenarbeit nötig?,
  • Was ist am Projekt originär/innovativ?

 

Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

Anzeige:

aktuelle bestätigte Fassung 31.03.2021

Versionsinformationen:

31.03.2021

aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Aufgrund der ab Januar 2021 geltenden neuen Vorschriften im polnischen Vergaberecht muss der Punkt 3.4 des Handbuchs („Vergabe von Aufträgen im Projekt. Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit“) redaktionell angepasst werden.

26.11.2019 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten

17.05.2018 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss
17.11.2017 Textergänzung Pkt. 3.2.4: Für polnische Projektpartner gilt:
Die Vergütung für im Projekt tätige Personen, die auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt werden, sind förderfähig. Ausgenommen davon sind allerdings Vergütungen für Personen, die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden und gleichzeitig beim Begünstigten angestellt sind.

Textergänzung Pkt. 4.2.4: Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen.

28.08.2017 Textergänzung: Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko (S. 31)
24.07.2017 Erste Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Anlagen zum Handbuch

Anzeige:

Anlagen zum Förderantrag
 229.56 KB
 25.07.2017

Versionsinformationen:

18.10.2017 Änderungen in Phase 2
Nachweis der Vorfinanzierung nur auf Anfrage durch das GS erforderlich
28.08.2017 Änderungen in Phase 2
Legitimation des Leadpartners entfällt (alt Anl. 6)
Erklärung zu nutzungsberechtigten Personen im eMS erforderlich (neu Anl. 6)
Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten erforderlich (neu Anl. 7) 
 24.07.2017 erstmalige Veröffentlichung als Anlage zum Handbuch

Word-Datei, bitte herunterladen.

Das Dokument muss spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende des Calls rechtsverbindlich unterschrieben dem GS im Original vorgelegt werden

Antragstellung

Anzeige:

Anlagen zum Förderantrag
 229.56 KB
 25.07.2017

Versionsinformationen:

18.10.2017 Änderungen in Phase 2
Nachweis der Vorfinanzierung nur auf Anfrage durch das GS erforderlich
28.08.2017 Änderungen in Phase 2
Legitimation des Leadpartners entfällt (alt Anl. 6)
Erklärung zu nutzungsberechtigten Personen im eMS erforderlich (neu Anl. 6)
Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten erforderlich (neu Anl. 7) 
 24.07.2017 erstmalige Veröffentlichung als Anlage zum Handbuch

Word-Datei, bitte herunterladen.

Das Dokument muss spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende des Calls rechtsverbindlich unterschrieben dem GS im Original vorgelegt werden

Partnerschaftsvereinbarung
 113.12 KB
 03.05.2016

Word-Datei,

Vorlage für die projektbezogene Partnerschaftsvereinbarung zur Regelung der Rechte und Pflichten der Partner bei der Projektumsetzung im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen

Öffentliche Auftragsvergaben

Anzeige:

Leitfaden für Anwender zu den häufigsten Fehlern bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Projekte der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

 

Weiterlesen: Beratung der BegünstigtenVor der Teilnahme an einem Aufruf (Call) zur Einreichung von Projektanträgen besteht die Möglichkeit, Beratungsleistungen zu den Projektvorschlägen in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner für Ihre Projektvorschläge finden Sie im Gemeinsamen Sekretariat (GS) in Löcknitz. Die Projektberatung im GS ist eine Hilfestellung für polnische und deutsche Projektpartner beim Aufbau der projektbezogenen Kooperation sowie bei der Antragsvorbereitung gemäß den Anforderungen des Kooperationsprogramms.

Bitte beachten Sie, dass potenzielle Begünstigte während der Teilnahme an einem Call von den GS-MitarbeiterInnen ausschließlich technische Hinweise in Bezug auf den Inhalt des Kooperationsprogramms und die Funktionsweise des elektronischen Monitoring-Systems (eMS) erhalten können. Aufgrund des Wettbewerbscharakters der Calls darf in dieser Zeit nicht über konkrete Projekteinhalte und -strukturen beraten werden.
Interessierte können Informationen zum Kooperationsprogramm ebenfalls in den Regionalen Kontaktstellen (RKS) in Szczecin und Eberswalde erhalten.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Informationsangebote sowie die statistische Auswertung. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.