Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

Das Handbuch enthält Hinweise sowohl für Antragsteller, die ihre ersten Interreg-Projekte einreichen wollen, als auch für Begünstigte, die bereits Erfahrungen in Interreg-Programmen gesammelt haben. Die Anwendung dieser Hinweise soll dazu beitragen, Fehler bei der Beantragung bzw. Umsetzung von Projekten zu vermeiden und die Qualität der Programmumsetzung in unserem Fördergebiet weiter zu steigern.

Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne an das Gemeinsame Sekretariat wenden.

Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

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aktuelle bestätigte Fassung 31.03.2021

Versionsinformationen:

31.03.2021

aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Aufgrund der ab Januar 2021 geltenden neuen Vorschriften im polnischen Vergaberecht muss der Punkt 3.4 des Handbuchs („Vergabe von Aufträgen im Projekt. Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit“) redaktionell angepasst werden.

26.11.2019 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten

17.05.2018 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss
17.11.2017 Textergänzung Pkt. 3.2.4: Für polnische Projektpartner gilt:
Die Vergütung für im Projekt tätige Personen, die auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt werden, sind förderfähig. Ausgenommen davon sind allerdings Vergütungen für Personen, die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden und gleichzeitig beim Begünstigten angestellt sind.

Textergänzung Pkt. 4.2.4: Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen.

28.08.2017 Textergänzung: Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko (S. 31)
24.07.2017 Erste Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Anlagen zum Handbuch

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Anlagen zum Förderantrag
 229.56 KB
 25.07.2017

Versionsinformationen:

18.10.2017 Änderungen in Phase 2
Nachweis der Vorfinanzierung nur auf Anfrage durch das GS erforderlich
28.08.2017 Änderungen in Phase 2
Legitimation des Leadpartners entfällt (alt Anl. 6)
Erklärung zu nutzungsberechtigten Personen im eMS erforderlich (neu Anl. 6)
Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten erforderlich (neu Anl. 7) 
 24.07.2017 erstmalige Veröffentlichung als Anlage zum Handbuch

Word-Datei, bitte herunterladen.

Das Dokument muss spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende des Calls rechtsverbindlich unterschrieben dem GS im Original vorgelegt werden

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