Projektänderungen

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Projektänderungen
 1.22 MB
 25.11.2020

24./25.11.2020

Videokonferenz, Vortrag der Bewilligungsbehörde, vertreten durch GS

aktualisierte Version: 28.02.2020, Version 2.0

Projektänderungen
 1.29 MB
 06.03.2020

Szczecin, 03.03.2020

Vortrag der Bewilligungsbehörde, vertreten durch GS

Projektänderungen
 504.59 KB
 10.04.2019

Szczecin, 09.04.2019

Vortrag der Bewilligungsbehörde

Projektänderungen
 463.96 KB
 14.06.2018

Präsentation des LFI, 12.06.2018 in Szczecin

Handbuch für Antragsteller und Begünstigte

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aktuelle bestätigte Fassung 31.03.2021

Versionsinformationen:

31.03.2021

aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Aufgrund der ab Januar 2021 geltenden neuen Vorschriften im polnischen Vergaberecht muss der Punkt 3.4 des Handbuchs („Vergabe von Aufträgen im Projekt. Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit“) redaktionell angepasst werden.

26.11.2019 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten

17.05.2018 aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss
17.11.2017 Textergänzung Pkt. 3.2.4: Für polnische Projektpartner gilt:
Die Vergütung für im Projekt tätige Personen, die auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt werden, sind förderfähig. Ausgenommen davon sind allerdings Vergütungen für Personen, die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden und gleichzeitig beim Begünstigten angestellt sind.

Textergänzung Pkt. 4.2.4: Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen.

28.08.2017 Textergänzung: Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko (S. 31)
24.07.2017 Erste Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss

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