aktuelle bestätigte Fassung 26.11.2019 - redaktioneller Stand vom 27.11.2019
Versionsinformationen:
26.11.2019 | aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss Punkt 3.2.1. Personalkosten Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO) Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden. Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes |
17.05.2018 | aktualisierte Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss |
17.11.2017 | Textergänzung Pkt. 3.2.4: Für polnische Projektpartner gilt: Die Vergütung für im Projekt tätige Personen, die auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt werden, sind förderfähig. Ausgenommen davon sind allerdings Vergütungen für Personen, die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages beschäftigt werden und gleichzeitig beim Begünstigten angestellt sind. Textergänzung Pkt. 4.2.4: Bei kleinen Werbeartikeln (z.B. Kugelschreiber, Visitenkarten, Basecaps, T-Shirts etc.) entfällt die Pflicht, auf den Fonds hinzuweisen. |
28.08.2017 | Textergänzung: Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko (S. 31) |
24.07.2017 | Erste Fassung - Bestätigung durch den Begleitausschuss |
Dateiname: | Int5a_MV-BB-PL_Handbuch_2019-11-26_DE.pdf |
Dateigröße: | 1.69 MB |
Dateityp: | application/pdf |
Treffer: | 1668 Treffer |
Erstellungsdatum: | 27.11.2019 |