Vorbereitung der neuen Förderperiode 2021 - 2027 (Interreg VI A)
Schon seit Anfang 2020 laufen die Vorarbeiten für die nächste Förderperiode in unserem Fördergebiet. Die Programmpartner Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen hatten beschlossen, auf der Grundlage der Verordnungsentwürfe KOM (2018) 375 (CPR) und KOM (2018) 374 (Interreg) vom 29. Mai 2018, für die Vorbereitung des Kooperationsprogramms Interreg VI A in der Förderperiode 2021-2027 einen gemeinsamen Programmierungsausschuss einzusetzen. Dieser Ausschuss hat sich am 03.06.2020 konstituiert.
In der Zeit vom 08.11.2021 bis 06.12.2021 wurde eine öffentliche Konsultation des zukünftigen Kooperationsrogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 durchgeführt. Neunzehn lokale, regionale und zentrale Einrichtungen sind der Einladung zur Teilnahme gefolgt und haben uns 66 Kommentare, Anmerkungen und Vorschläge übermittelt.
Der Programmierungsausschuss hat diese schriftlichen Rückmeldungen ausgewertet und zu großen Teilen berücksichtigt und in das Programmdokument einfließen lassen.
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Am 27.12.2021 wurde das Ergebnis der umweltrechtlichen Vorprüfung des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Das Dokument können Sie in dieser Nachricht herunterladen:
Nach fast anderthalb Jahren intensiver Zusammenarbeit haben die Partner aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen im Programmierungsausschuss Ende Oktober 2021 ein wichtiges Etappenziel in der Entwicklung des neuen Interreg Kooperationsprogramms erreicht. Im Ergebnis wurde eine Einigung zu den strategischen Inhalten des zukünftigen Programms abgestimmt und ein Programmentwurf erstellt, der die Basis für einen öffentlichen Konsultationsprozess bildet.
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In der Zeit vom 7. Juni 2021 bis zum 25. Juni 2021 fand eine schriftliche Vorkonsultation zu den Programmschwerpunkten des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 statt.
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Die Veröffentlichung der neuen EU-Strukturfonds-Verordnungen für die Förderperiode 2021-2027 erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 231 vom 30. Juni 2021.
Die Verordnungen sind am 01. Juli 2021 in Kraft getreten.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:231:FULL&from=EN
- Interreg-Verordnung (EU) Nr. 2021/1059 ab Seite 94,
- EFRE-Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 ab Seite 60 sowie
- (Allgemeine) Dach-Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 ab Seite 159.