Interreg VI A

Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, in Übereinstimmung mit den oben genannten Verordnungsentwürfen die Vorbereitung des Programms zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • regelmäßige Überprüfung der Fortschritte bei der Vorbereitung des Programmes
  • Begleitung der Erstellung des Programmdokumentes durch den externen Dienstleister
  • Erstellung, Kommentierung und Abstimmung von programmrelevanten Dokumenten
  • Prüfung und Bestätigung des endgültigen Entwurfes des Programmdokumentes im Vorfeld der Einreichung bei der der Europäischen Kommission
  • Prüfung und Bestätigung des Programmdokumentes nach der Konsultation bei der Europäischen Kommission.

Auf Basis einer Sozio-ökonomischen Analyse sowie einer SWOT-Analyse mit Handlungsempfehlungen erarbeiten die Mitglieder des Programmierungsausschusses die Förderschwerpunkte für das neue Kooperationsprogramm.

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