Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, in Übereinstimmung mit den oben genannten Verordnungsentwürfen die Vorbereitung des Programms zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- regelmäßige Überprüfung der Fortschritte bei der Vorbereitung des Programmes
- Begleitung der Erstellung des Programmdokumentes durch den externen Dienstleister
- Erstellung, Kommentierung und Abstimmung von programmrelevanten Dokumenten
- Prüfung und Bestätigung des endgültigen Entwurfes des Programmdokumentes im Vorfeld der Einreichung bei der der Europäischen Kommission
- Prüfung und Bestätigung des Programmdokumentes nach der Konsultation bei der Europäischen Kommission.