Achtung!
Ein Antrag gilt als fristgerecht eingereicht, wenn der Antrag inklusive seiner Anlagen (Phase 1) elektronisch im eMS eingereicht wurde. Eine „Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag“ muss spätestens 14 Kalendertage nach dem Ende des Calls rechtsverbindlich unterschrieben dem GS im Original vorgelegt werden..
Vor der Teilnahme an einem Aufruf (Call) zur Einreichung von Projektanträgen besteht die Möglichkeit, Beratungsleistungen zu den Projektvorschlägen in Anspruch zu nehmen.
Ansprechpartner für Ihre Projektvorschläge finden Sie im Gemeinsamen Sekretariat (GS) in Löcknitz. Die Projektberatung im GS ist eine Hilfestellung für polnische und deutsche Projektpartner beim Aufbau der projektbezogenen Kooperation sowie bei der Antragsvorbereitung gemäß den Anforderungen des Kooperationsprogramms.
Bitte beachten Sie, dass potenzielle Begünstigte während der Teilnahme an einem Call von den GS-Mitarbeiter ausschließlich technische Hinweise in Bezug auf den Inhalt des Kooperationsprogramms und die Funktionsweise des elektronischen Monitoring-Systems (eMS) erhalten können. Aufgrund des Wettbewerbscharakters der Calls darf in dieser Zeit nicht über konkrete Projekteinhalte und -strukturen beraten werden.
Interessierte können Informationen zum Kooperationsprogramm ebenfalls in den Regionalen Kontaktstellen (RKS) in Szczecin und Eberswalde erhalten.
Das Gemeinsame Sekretariat (GS) hat in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde ein Dokument "Hinweise zur Antragstellung im eMS (28.08.2017)" erarbeitet, in dem einige Rahmenbedingungen für die Projektanträge aus dem Kooperationsprogramm Interreg V A zusammengefasst wurden. Das Dokument hat die Aufgabe, über allgemeine Hinweise zur Antragstellung sowie über die inhaltliche Gliederung der Anträge zu informieren. Besonders die in der Gliederung enthaltenen Punkte und Fragen sollen den potentiellen Begünstigten bei der inhaltlich-konzeptionellen Vorbereitung von gemeinsamen Projekten helfen.
Bitte achten Sie darauf, im Antrag auf alle Fragen so konkret wie möglich zu antworten. So müssen Sie z.B. im Textfeld "A.2 Projektzusammenfassung" zu folgenden Punkten Aussagen treffen:
- die allg. Herausforderungen des Bereiches aus dem Kooperationsprogramm, auf welche Sie mit dem Projekt eingehen,
- die Ziele des Projekts und die durch die Projektaktivitäten zu erwartenden Veränderungen der gegenwärtigen Situation,
- die wichtigsten Ergebnisse des Projekts. Wer wird davon profitieren?,
- Mit welchen Verfahren/Lösungsansätzen arbeitet das Projekt? Warum ist dabei eine grenzübergreifende Zusammenarbeit nötig?,
- Was ist am Projekt originär/innovativ?