26./27.11.2019 - 12. Sitzung des Begleitausschusses

Vom 26. bis 27. November 2019 fand in Zinnowitz die 12. Sitzung des Begleitausschusses (BA) unseres Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen statt.

Im Rahmen der Prioritätsachse III "Bildung" wurde ein Projekt aus dem verfügbaren Betrag von 3,3 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) genehmigt:

  • Deutsch-Polnisches Kompetenzzentrum für Sprache und Beruf
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 1.046.614,35 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.

Während der zweitägigen Veranstaltung wurden aus der Prioritätsachse IV „Grenzübergreifende Kooperation“ 9 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Für die Förderung folgender Projekte werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) von insgesamt 5,97 Mio. Euro bereitgestellt:

  • Das Frauenherz - eine grenzüberschreitende Zwei-Zentren-Forschungsstudie über Herzrhythmusstörungen bei Frauen POL-GER Rytmia
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 404.512,65 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Das grenzüberschreitende Netzwerk der Service-und BeratungsCentren als Motor der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Euroregion Pomerania und im Landkreis Märkisch-Oderland
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 1.421.747,04 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Entwicklung und Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der innovativen Anwendung von virtuellen und gedruckten 3D-Modellen von Krankheiten in der personalisierten Behandlungsmedizin des 21. Jahrhunderts
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 917.920,74 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Fahrradroute um das Stettiner Haff - gemeinsame Identität der Grenzregion
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 491.003,58 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Kontakt- und Beratungsstelle für polnische und deutsche Bürger – Zusammenarbeit und Integration
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 324.404,57 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • "RegioActive" - Soziokulturelle Aktivierung der Region
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 1.217.580,39 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Modell eines grenzübergreifenden Monitorings – innovative Maßnahmen der Datenerhebung in der Metropolregion Stettin
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 346.316,06 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Transcoding Pomerania - Qualitätssteigerung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Euroregion Pomerania
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 210.122,20 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.
  • Hochschule trifft Wirtschaft; Deutsch-polnischer Innovations-Campus - Ein innovatives Pilotprojekt
    Bestätigte Fördermittel (EFRE) bis zu 564.669,36 EUR – vorbehaltlich der Erfüllung der vom Begleitausschuss erteilten Auflagen.

Auf der Sitzung des Begleitausschusses haben die Mitglieder des BA auch eine neue Fassung des Handbuches für Antragsteller und Begünstigte beschlossen. Die neue Version mit redaktionellem Stand vom 27.11.2019 können Sie hier auf deutsch oder polnisch herunterladen.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen in das Handbuch aufgenommen:

Punkt 3.2.1. Personalkosten
Vergütung von Personal der polnischen Partner geändert - 40%-Grenze aufgehoben

Punkt 3.2.4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
neue Obergrenze für Catering pro Teilnehmer:
2-4h 10,00 €
4-8h 20,00 €
>8h 35,00 €

neue Obergrenze für Honorare (BRUTTO)
125,00/h
1000,00/d

Schutzgebühr für Informations- und Werbematerialien
Herstellkosten > 10,00 €

HINWEIS! Die Änderungen in Punkt 3.2.4 gelten für Ausgaben, die ab dem 27.11.2019 getätigt werden.

Punkt 3.4. Vergabe von Aufträgen
Änderungen für polnische Projektpartner

Punkt 3.5.3. Dauerhaftigkeit des Projektes
Überwachungsverfahren und Zuständigkeiten

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