Im Umlaufverfahren hat der Begleitausschuss des Kooperationsprogramms am 29.04.2016 folgende Dokumente angenommen:
- Gemeinsame Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben mit Kofinanzierung aus dem EFRE im Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen
- Verfahren zur Überprüfung von Beschwerden (im Ergebnis der redaktionellen Überarbeitung gemäß dem Beschluss des BA vom 17.02.2016)
- Indikativer Zeitplan für die ersten Aufrufe zur Antragseinreichung / Harmonogram indykatywny otwarcia oraz trwania pierwszych naborów wniosków
Die Regeln zur Förderfähigkeit mit allen Anlagen finden Sie hier: