Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

Redaktionelle Änderung des Handbuchs (28.08.2017)

Im Rahmen der bisherigen „Gemeinsamen Regeln zur Förderfähigkeit“ (Punkt 1.2 S.6) gab es einen Hinweis zum Projektbeginn auf eigenes Risiko einen Tag nach Antragseinreichung.
Durch ein redaktionelles Versehen ist im Prozess der Erstellung und der Konsultation des Handbuchs für Antragsteller und Begünstigte leider diese Information verloren gegangen.

Auf Seite 31 des Handbuchs für Antragsteller und Begünstigte wurde folgender Text ergänzt:
Es wird darauf hingewiesen, dass auf eigenes Risiko einen Tag nach Einreichung des Antrages mit der Maßnahme begonnen werden kann (es gilt das Datum der elektronischen Einreichung im eMS). Sofern von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, ergeben sich daraus jedoch keine Rechtsansprüche; die Projektpartner erhalten hiermit keine Zusicherung der beantragten Zuwendung. Ausschlaggebend für die Höhe und Dauer einer Förderung sind die Auswahl des Projektes durch den Begleitausschuss und der erstellte Fördervertrag. Der Fördervertrag und die Festlegung der Bedingungen für den Einsatz der Fördermittel erfolgen durch die Bewilligungsbehörde (LFI).

Desweiteren wurde das Dokument "Anlagen zum Förderantrag" aktualisiert. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und der Anforderungen des eMS wurden die Anlagen der Phase 2 (nach Auswahl des Projektes durch den BA) angepasst:
• Legitimation des Leadpartners entfällt (alt Anl. 6)
• Erklärung zu nutzungsberechtigten Personen im eMS erforderlich (neu Anl. 6)
• Erhebungsbogen zum wirtschaftlich Berechtigten erforderlich (neu Anl. 7)

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