Die Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. stellt zum 01.10.2019 befristet eine/n Mitarbeiter/in im Gemeinsamen Sekretariat des Kooperationsprogrammes Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen ein.
Arbeitsort ist Löcknitz sowie das gesamte Fördergebiet des Kooperationsprogrammes. Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.12.2022 befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst vorwiegend:
- Bearbeitung der Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Monitoring Systems (eMS)
- Bewertung und Auswahl der Projekte unter Einbindung von Fachexperten
- Vorlage entscheidungsreifer Projektvorlagen im Begleitausschuss zur abschließenden Votierung
- Vor- und Nachbereitung der Entscheidungen des Begleitausschusses
- Unterstützung der Projektpartner bei der Umsetzung der Projekte unter Einhaltung der Publizitätsvorschriften, Begleitung und Dokumentation der Projekte (inkl. Vorortbesuche)
- Mitwirkung bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Begünstigte
- Mitwirkung bei Änderungen von geförderten Projekten (Änderung des Fördervertrages, Rückforderungen)
- Zusammenarbeit mit den an der Projektprüfung beteiligten Stellen auf deutscher und polnischer Seite
- Übernahme zusätzlicher Aufgaben in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde
Sie haben einen Hochschul- oder Fachschulabschluss mit wirtschaftlichen Hintergrund oder mehrjährige vergleichbare Berufserfahrung, regionale Kenntnisse über das Fördergebiet des Kooperationsprogramms, PC-Kenntnisse, Wissen im Finanzwesen sowie gute Deutsch- und Polnischkenntnisse. Weiterhin gefordert sind Organisationstalent, Belastbarkeit sowie Mobilität.
Die Vergütung der Stellen erfolgt nach TVöD Bund und Kommunen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen sind per Post oder per E-Mail bis zum 22.09.2019 zu richten an
Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.
Geschäftsführerin Frau Andrea Gronwald
Ernst-Thälmann-Str. 4, 17321 Löcknitz
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Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden.