Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

ACHTUNG! - Neuer Projektaufruf für Kooperationsprojekte ab dem 31.03.2020

Der Begleitausschuss hat im Umlaufverfahren am 25.03.2020 unter Beachtung der Corona-Pandemie einen Projektaufruf in der Prioritätsachse "Grenzübergreifende Kooperation" beschlossen.

In der Zeit vom 31.03.2020 bis 02.06.2020 wird ein Projektaufruf mit dem verfügbaren EFRE-Budget (min. 2,9 Mio. EUR) durchgeführt. Der Betrag des vorgesehenen Budgets kann während der Dauer des Projektaufrufs erhöht werden.

Es können sich Projekte bewerben, die bis 30.06.2022 durchgeführt werden und keine Baumaßnahmen enthalten.

Normalerweise kann der Antragsteller mit der Umsetzung des Projektes einen Tag nach Antragstellung im eMS auf eigenes Risiko beginnen. Anfang April dieses Jahres verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket von Änderungen der EU-Verordnungen zur Umsetzung der operationellen Programme in den Jahren 2014-2020, mit dem Ziel, die bestehende Gesetzgebung an die schwierige Situation in Europa anzupassen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde. Eine der neuen Bestimmungen besteht darin, den 1. Februar dieses Jahres als erstes Datum für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Bekämpfung der oben genannten Pandemie anzugeben. Das gilt auch für die Projekte im aktuellen Projektaufruf, die dem Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen gewidmet sind.

Bevorzugt werden Projekte, die folgende Ziele verfolgen:

  • Konkrete, grenzüberschreitende Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (z.B. Zusammenarbeit der medizinischen Einrichtungen)
  • Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie durch Entwicklung grenzüberschreitender und innovativer Lösungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Zusammenarbeit.

Der Begleitausschuss entscheidet über die Auswahl der Projekte in einer zusätzlichen Sitzung am 15.10.2020.

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