Interessieren Sie sich für deutsch - polnische Projekte?

Wollen Sie mehr über die Projekte erfahren, die im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg - Vorpommern / Brandenburg / Polen gefördert werden? Das ist ganz einfach, denn diese Informationen können Sie jetzt auf unserer Programmseite finden!

Alles, was Sie tun müssen, ist sich die Liste der bewilligten Projekte anzusehen. Diese Liste ist interaktiv. Projekte können sortiert und gefiltert werden oder Sie exportieren die Liste als Excel-Tabelle. Wenn Sie auf ein bestimmtes Projekt klicken, werden Sie auf eine Unterseite weitergeleitet, die zusätzliche Details zum Projekt enthält, von dort gelangen Sie auch zur Seite mit projektbezogenen Medienberichten, Downloads, interessanten Fakten und Ereignissen. Mit der weiteren Projektumsetzung und dem Hinzukommen von neuen bewilligten Projekten werden wir unser Informationsangebot schrittweise erweitern. Also, es lohnt sich, regelmäßig auf der Programmseite vorbeizuschauen.

Festlegungen der Verwaltungsbehörde zur Förderfähigkeit von Ausgaben unter Beachtung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie

Durch das Auftreten von COVID-19 – Epidemie kommt es auf Grund höherer Gewalt zu einer Ausnahmesituation. Die Begünstigten des Kooperationsprogramms sind hinsichtlich der Projektumsetzung in eine schwierige Lage gekommen. In den geförderten Projekten müssen viele Aktivitäten verschoben oder möglicherweise sogar ersatzlos gestrichen werden. Daher haben die Programmbehörden eine Reihe von Erleichterungen bei der Anwendung der Programmregeln vorbereitet, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten der Begünstigten zu verringern.

Während der Durchführung der Projektaktivitäten empfiehlt die Verwaltungsbehörde, den Anweisungen der zuständigen Gesundheitsbehörden, wie der WHO oder nationalen Gesundheitsorganisationen, zu folgen.
Es sollte daran erinnert werden, dass die Planung künftiger Veranstaltungen von der aktuellen Pandemiesituation abhängig gemacht werden sollte, um zu vermeiden, dass neue Kosten entstehen, die nicht zur Erreichung der Projektziele beitragen. Wenn Sie Reisen und Veranstaltungen im Rahmen des Projekts organisieren, wählen Sie bitte flexible Buchungsoptionen (mit der Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung oder Verschiebung, falls erforderlich).

Bitte erwägen Sie auch, die Art der Veranstaltungen zugunsten von Online-Sitzungen, Videokonferenzen, Online-Präsentation von Ergebnissen, Nutzung von sozialen Medien, Websites usw. in Bereichen zu ändern, in denen dies möglich ist.

In Abstimmung mit den Programmpartnern legt die Verwaltungsbehörde fest, dass die in den Projekten genehmigten Ausgaben auch dann förderfähig bleiben, wenn aufgrund der COVID-19 - Epidemie vorrübergehend Einschränkungen bei der Durchführung von Projektaktivitäten aufgetreten sind. Dies gilt für Ausgaben, die bereits vor und während der Pandemie geplant und getätigt wurden, sofern nachgewiesen wird, dass sie nicht wieder eingezogen, zu einem anderen Zeitpunkt ausgegeben oder zur Erreichung der Projektziele notwendig sind. Insbesondere die folgenden Ausgaben werden als förderfähig betrachtet:

  • Personalkosten von im Projekt angestellten Personen (z.B. Vergütungsbestandteile für Personen mit zivilrechtlichen Verträgen, die ihre Arbeit während der Pandemie nicht leisten können, z.B. Lehrer, die in Bildungsprojekten beschäftigt sind);
  • Büro- und Verwaltungsausgaben (z.B. Miete, Kommunikationskosten);
  • Reise- und Unterbringungskosten (bei abgebrochenen oder stornierten Reisen, die Kosten, die dem Begünstigten nicht zurückerstattet wurden (z.B. Stornogebühren, Gebühren für Umbuchungen etc.). Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass der Begünstigte verpflichtet ist;
    a) zu dokumentieren, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Aktion zu stornieren und die entstandenen Ausgaben zurückzufordern,
    b) den Nachweis der Unmöglichkeit, eine Erstattung (ganz oder teilweise) zu erhalten
  • Kosten für externe Dienstleistungen (z.B. Stornogebühren für abgesagte Veranstaltungen oder Dienstleistungen, Herstellkosten von veranstaltungsbezogenen Materialien (z.B. Flyer, Plakate etc.) abgesagter oder verschobener Veranstaltungen). Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass der Begünstigte verpflichtet ist;
    a) zu dokumentieren, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat, um die Aktion zu stornieren und die entstandenen Ausgaben zurückzufordern,
    b) den Nachweis der Unmöglichkeit, eine Erstattung (ganz oder teilweise) zu erhalten
    c) das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung nicht für die Nutzung oder Leistung zu einem anderen Zeitpunkt oder einer anderen Aktion verfügbar ist.
  • Bau- und Ausrüstungskosten
  • nicht vorhersehbare zusätzliche Kosten, die der Begünstigte zu tragen hat, um die Ziele des Projekts zu erreichen (z.B. Gebühren für Verzögerungen, Ausfallzeiten, Zwischenlagerung, Transport usw.) .

Um eine der oben genannten Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, muss die Verbindung zwischen dem Projekt und der Pandemie begründet werden. Bei der Beurteilung der Situation ist das Hauptkriterium das Wohlergehen des Projekts als Ganzes, die Erreichung seiner Ziele, die Erreichung der geplanten Ergebnisse und die Durchführung der Maßnahmen. Zum Nachweis der Erforderlichkeit der Ausgaben sind entsprechende Unterlagen und Belege, wie zum Beispiel: Verträge, AGB, Schriftverkehr mit Auftragnehmern, Situationsbeschreibungen, etc., vom Begünstigen zu dokumentieren und vorzuhalten.

Wir sind uns bewusst, dass jedes Projekt einzigartig ist, was die Situation, in der Sie sich befinden, zu etwas Besonderem macht. Falls der Umfang der Erleichterung die besonderen Bedürfnisse des Projekts, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie unerwartet aufgetreten sind, nicht berücksichtigt, wenden Sie sich bitte an den Projektbetreuer im Gemeinsamen Sekretariat.

Die beschlossenen Festlegungen zur Förderfähigkeit von Ausgaben gelten ausdrücklich auch für die Begünstigten des Fonds für kleine Projekte.

Beim Vorliegen besonderer Härte können die Maßnahmen zur Abmilderung von Auswirkungen der COVID-19-Epidemie durch die Programmbehörden ausgeweitet werden.

Download dieser Festlegungen als PDF-Datei:
Festlegungen der Verwaltungsbehörde zur Förderfähigkeit von Ausgaben unter Beachtung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie

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