Am 17. und 18.12.2015 fand in Löcknitz die Sitzung des 2. Begleitausschusses statt. Eine Zusammenstellung der durch den Begleitausschuss gefassten Beschlüsse finden Sie hier.
Beschlüsse:
- Die Mitglieder des Begleitausschusses haben die Projektauswahlkriterien sowie das Projektauswahlverfahren beschlossen:
Projektauswahlverfahren
Formale Projektauswahlkriterien / Formalne kryteria wyboru projektów
Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit / Jakość współpracy transgranicznej
Beitrag des Projektes zum Kooperationsprogramm
Inhaltlich-fachliche Projektbewertung - Die Termine für die ersten Projektaufrufe (Calls) 2015/2016 sowie für die Sitzungen des Begleitausschusses, auf denen die Projektauswahl erfolgen soll, wurden aktualisiert und in der Form eines indikativen Zeitplanes beschlossen, d.h., dass die Termine unter Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidungen bezüglich der Förderfähigkeit sowie der rechtzeitigen Verfügbarkeit des elektronischen Monitoringsystems (eMS – Online Projektportal) stehen (Indikativer Zeitplan für die ersten Aufrufe zur Antragseinreichung / Harmonogram indykatywny otwarcia oraz trwania pierwszych naborów wniosków).
- Die Mitglieder des Begleitausschusses haben sich zum Grundprinzip des Beschwerdeverfahrens in Bezug auf die Projektauswahl verständigt. Die Textform des Beschwerdeverfahrens wird noch redaktionell überarbeitet und danach im Umlaufverfahren des Begleitausschusses beschlossen.
Weitere Vereinbarungen:
Die gemeinsamen Regeln für die Förderfähigkeit werden in einem gesonderten Termin in Warschau zwischen den Programmpartnern besprochen und danach im Umlaufverfahren des Begleitausschusses beschlossen.
Die Kommunikationsstrategie wird redaktionell überarbeitet und mit den Programmpartnern konsultiert. Im Nachgang wird das Dokument im Umlaufverfahren des Begleitausschusses beschlossen.