Die Aufgaben des Begleitausschusses richten sich nach den Art. 49 und 110 der VO (EU) Nr. 1303/2013. Zu seinen Aufgaben und Befugnissen gehören somit insbesondere:

  • Prüfung der Fortschritte beim Erreichen der Programmziele
  • eine eingehende Untersuchung von Problemen, die sich auf die Leistung des Programms auswirken,
  • Prüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und seines Follow-Ups, der Umsetzung der Kommunikationsstrategie sowie der Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und einer nachhaltigen Entwicklung
  • Prüfung und Genehmigung der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte, des Bewertungsplans, der Kommunikationsstrategie, der Methodik für die Auswahl der Vorhaben und der dazugehörigen Kriterien sowie sämtlicher Vorschläge der VB für Änderungen des Kooperationsprogramms
  • Abgabe von Empfehlungen an die VB hinsichtlich der Durchführung und Evaluierung des Programms und Überwachung der infolge seiner Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen.

Darüber hinaus ist der Begleitausschuss für die Auswahl der Projekte entsprechend Art. 12 der VO (EU) Nr. 1299/2013 verantwortlich. Er legt für das gesamte Programm die Regeln der Förderfähigkeit fest. Er gibt sich und nimmt eine eigene Geschäftsordnung des Begleitausschusses (Stand vom 08.12.2015) an, in der die Zusammensetzung des Ausschusses, Aufgaben, Entscheidungsverfahren sowie die Abstimmungsmodalitäten im Detail geregelt werden.

Geschäftsordnung und Mitglieder des Begleitausschusses

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Mitglieder des Begleitausschusses
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 16.03.2016

Stand/stan: 30.11.2021

Medienberichte

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