Natur- und Kulturerbe bewahren und entwickeln
Das gemeinsame Kultur- und Naturerbe ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des Fördergebiets. Die vielfältigen Naturlandschaften und das reichhaltige kulturelle Erbe sowie deren grenzüberschreitende Entwicklung bieten nicht nur Chancen im Tourismus. Eine intakte natürliche Umwelt trägt gleichzeitig zu einer hohen Lebensqualität bei. Zudem besitzt ein gemeinsames Natur- und Kulturerbe eine identitätsstiftende Funktion für die Menschen der Region.
Die Entwicklung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes muss behutsam erfolgen, um deren Einzigartigkeit nicht zu gefährden. Deshalb bedarf es eines integrierten Ansatzes, der Entwicklung und Schutz gleichermaßen berücksichtigt.
Das Kooperationsprogramm bezieht sich daher auf
- die Verbesserung der grenzübergreifenden Erlebbarkeit des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und
- die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich Klima-, Biotop- und Artenschutz
Die Wahrung und Aufwertung der Umweltqualität sowie des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes des Fördergebiets auf der einen und deren grenzübergreifende Nutzung für Einwohnerschaft und Gäste der Region auf der anderen Seite bedingen und ergänzen einander. Zusammen unterstützen sie die Steigerung der Lebensqualität der Menschen des Fördergebiets und seiner Attraktivität für Gäste und Investoren aus anderen Regionen.
Spezifische Ziele
1. Steigerung der Erlebbarkeit des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
Das Kooperationsprogramm zielt auf eine gemeinsame, behutsame Entwicklung des Kultur- und Naturerbes und auf die Verknüpfung bestehender Natur- und Kulturerbestätten ab. Erreicht werden kann dies z.B. dadurch, dass die touristische Wegeinfrastruktur miteinander verbunden und deren grenzüberschreitender Bekanntheitsgrad und Nutzung durch gemeinsame Angebote sowohl für die Bevölkerung der Grenzregion als auch für Gäste gesteigert wird.
Angestrebte Ergebnisse
- grenzüberschreitend verknüpfte Angebote
- verbesserte Erlebbarkeit, u.a. durch Mehrsprachigkeit und optimierte Zielgruppenansprache
2. Gemeinsamer Erhalt und Entwicklung der Biodiversität
Der Erhalt und Entwicklung der Biodiversität tragen zur Verbesserung der Attraktivität des Fördergebiets als Lebensraum sowohl für Menschen als auch für Tier- und Pflanzenarten bei. Grenzübergreifende Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, viele Herausforderungen des Umweltschutzes und der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen besonders wirksam zu lösen.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bietet die Chance, verschiedene Erfahrungen in der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu nutzen und Ökosystemdienstleistungen zu optimieren.
Angestrebte Ergebnisse
-
verbesserter Schutz grenzübergreifend vorkommender Arten bzw. Biotope
- Erhalt von Umweltressourcen