Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in der letzten Sitzung des Begleitausschusses beschlossen wurde, die Frist für die Einreichung von Anträgen im Rahmen der Prioritätsachse III zu verlängern. Projekte können vom 19. März bis 28. Mai 2019 über das eMS (https://www.ems-interreg5a.net) eingereicht werden.
Wenn Sie sich für die deutsch-polnische Zusammenarbeit und für die Interkulturelle Kompetenzen interessieren sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Chance zur Entwicklung der Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen Ihrer Institution verstehen, dann nutzen Sie den Projektaufruf für die Beantragung von Fördermitteln für Ihr Vorhaben.
Im Rahmen der Mittelzuweisung stehen 3,34 Mio. EUR für Bildungsmaßnahmen zur Verfügung. Der Förderssatz beträgt maximal 85 %.
Wir suchen vor allem deutsch-polnischen Projekte, die:
- in Schul- bzw. Berufsausbildung, in sprachliche, frühkindliche o.a. Bildung investieren;
- inhaltlich in den Schuljahren 2020/2021 und/oder 2021/2022 umgesetzt werden;
- spätestens am 30.06.2022 beendet werden können.
Auf der Grundlage des Kooperationsprogramms gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenzen durch das Erlernen der Sprache des Nachbarlandes, Maßnahmen zur Verbesserung von Qualifikationen und Kompetenzen auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt sicherlich zu den wichtigsten Aktivitäten, die zur Verbesserung der Beziehungen an der deutsch-polnischen Grenze beitragen. Erwartet werden im Rahmen dieser Prioritätsachse folgende Ergebnisse:
- Größeres Angebot an gemeinsamen, grenzüberschreitenden Bildungsangebote für das lebenslange Lernen
- Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
- Abbau der Sprachbarrieren
- Verbesserung der Bedingungen für gemeinsame Bildungsangebote durch ergänzende Investitionen in Bildungseinrichtungen
- Erhöhung der Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in Bildungseinrichtungen mit deutsch-polnischen Angeboten, wie z.B. der Lernenden in deutsch-polnischen Schulen, die Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten der Erwachsenenbildung.
Bis zum 19. März haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen und Konzepte mit den Mitarbeitern des Gemeinsames Sekretariats zu konsultieren. Zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. nach dem 19.03., sind organisatorisch-technische Beratungen zur Antragstellung möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Kooperationsprogramms im Handbuch für Antragsteller und Begünstigte. Wir empfehlen Ihnen auch, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die während der letzten Schulung für potenzielle Bewerber im Bildungsbereich am 27.02.2019 präsentiert wurden.
Kontakt zum Team des Gemeinsamen Sekretariats