Wir möchten Sie über zwei aktuelle Projektaufrufe informieren, die im Rahmen unseres Kooperationsprogramms Interreg VA derzeit angeboten werden.
Besondere Aufmerksamkeit richten wir auf den Projektaufruf, der am 7. Mai 2020 begonnen hat und im Rahmen des Fonds für Kleine Projekte läuft. Hier können Anträge eingereicht werden können, die folgende Ziele verfolgen:
- Überwindung der Folgen der Pandemie durch Entwicklung grenzüberschreitender und innovativer Lösungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der sozialen und kulturellen Zusammenarbeit,
- Erarbeitung von grenzüberschreitenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (z.B. Zusammenarbeit medizinischer Einrichtungen, Informationskampagnen, Präventionsmaßnahmen),
- Modellvorhaben im Rahmen der Online-Bildung.
Machen Sie sich mit den Details dieses Projektaufrufes vertraut, da es eine Reihe von Erleichterungen bei der Antragstellung und Abrechnung der Projekte gibt. Antragsunterlagen und Kontaktinformationen erhalten Sie hier auf der Internetseite der Pomerania.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem 31. März die Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der Prioritätsachse Grenzüberschreitende Kooperation besteht.
Auch dieser Aufruf, der noch bis zum 2. Juni läuft, gibt Ihnen die Möglichkeit, den negativen Auswirkungen der Pandemie effektiv entgegenzuwirken. Im Unterschied zum Projektaufruf des Fonds für Kleine Projekte können hier auch größere Maßnahmen mit Kosten von mehr als 50.000 EUR gefördert werden.
Bei diesem Call sind gemeinsame Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie besonders förderwürdig. Das können folgende Aktivitäten sein:
- Konkrete, grenzüberschreitende Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (z.B. Zusammenarbeit der medizinischen Einrichtungen)
- Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie durch Entwicklung grenzüberschreitender und innovativer Lösungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Zusammenarbeit.
Normalerweise kann der Antragsteller mit der Umsetzung des Projektes einen Tag nach Antragstellung im eMS auf eigenes Risiko beginnen.
Anfang April dieses Jahres verabschiedete die Europäische Kommission ein Paket von Änderungen der EU-Verordnungen zur Umsetzung der operationellen Programme in den Jahren 2014-2020, mit dem Ziel, die bestehende Gesetzgebung an die schwierige Situation in Europa anzupassen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde. Eine der neuen Bestimmungen besteht darin, den 1. Februar dieses Jahres als erstes Datum für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Bekämpfung der oben genannten Pandemie anzugeben. Das gilt auch für die Projekte im aktuellen Projektaufruf, die dem Kampf gegen die Pandemie und ihre Folgen gewidmet sind.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Gemeinsamen Sekretariats.