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Festlegungen der Verwaltungsbehörde zur Förderfähigkeit von Ausgaben unter Beachtung der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie
Durch das Auftreten von COVID-19 – Epidemie kommt es auf Grund höherer Gewalt zu einer Ausnahmesituation. Die Begünstigten des Kooperationsprogramms sind hinsichtlich der Projektumsetzung in eine schwierige Lage gekommen. In den geförderten Projekten müssen viele Aktivitäten verschoben oder möglicherweise sogar ersatzlos gestrichen werden. Daher haben die Programmbehörden eine Reihe von Erleichterungen bei der Anwendung der Programmregeln vorbereitet, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Aktivitäten der Begünstigten zu verringern.
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